Gebotsschild

Gebotsschild
Ge|bots|schild 〈n. 12Verkehrszeichen (weiß auf blauem Grund), das bestimmte Bewegungen im Verkehr (links, rechts abbiegen u. a.) od. Verkehrsarten (nur für Fußgänger, Radfahrer, Einbahnstraße u. a.) vorschreibt

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Ge|bots|schild, das <Pl. -er> (Verkehrsw.):
Verkehrsschild mit einem Gebotszeichen.

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Ge|bots|schild, das <Pl. -er> (Verkehrsw.): Verkehrsschild mit einem Gebotszeichen.

Universal-Lexikon. 2012.

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